Ihre Wohnung verkaufen. Zum Festpreis, ohne Provision.
Bei Stockwerkeigentum kaufen Interessenten eine Gemeinschaft mit. Reglement, Erneuerungsfonds und Protokolle entscheiden mit über den Preis. Wir ordnen das für Sie.

Wer macht was.
Erstgespräch und Einschätzung
- Sie
- Sie erzählen uns, was Sie verkaufen, warum und bis wann.
- Wir
- Wir sehen uns das Objekt an und sagen Ihnen, welchen Preis wir für realistisch halten, schriftlich und begründet.
Aufbereitung und Vermarktung
- Sie
- Sie geben uns die Unterlagen, die Sie haben. Was fehlt, besorgen wir mit Ihnen.
- Wir
- Wir bereiten Ihr Objekt auf, erstellen die Verkaufsunterlagen und inserieren es.
Anfragen und Besichtigungen
- Sie
- Sie wählen mit dem Paket, ob Sie die Besichtigungen selbst führen oder uns überlassen.
- Wir
- Wir beantworten Anfragen, prüfen die Ernsthaftigkeit und koordinieren die Termine.
Angebote und Beurkundung
- Sie
- Sie entscheiden, an wen Sie verkaufen, und zu welchem Preis.
- Wir
- Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen, verhandeln und begleiten Sie bis zum Notariat.
Das alles zum Festpreis: drei Pakete von CHF 7'500 bis CHF 15'000. Die drei Pakete.
Was Sie vielleicht zögern lässt.
Welche Unterlagen brauche ich bei Stockwerkeigentum?
Reglement, die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung, Abrechnungen und den Stand des Erneuerungsfonds. Diese Unterlagen bekommen Sie von der Verwaltung; wir sagen Ihnen, welche.
Was ist mit dem Erneuerungsfonds?
Ein gut gefüllter Fonds ist ein Verkaufsargument, ein leerer eine Frage, die kommt. Beides gehört offen in die Unterlagen.
Darf ich die Wohnung einfach verkaufen?
In der Regel ja. Ob das Reglement Einschränkungen enthält, prüfen wir mit Ihnen vorher.
Muss ich die Verwaltung informieren?
Ja, spätestens beim Eigentümerwechsel. Wir koordinieren das mit Ihnen und dem Notariat.
Arbeitet FLATHOUSE in meiner Region?
Wir sind in der ganzen Schweiz tätig. Nennen Sie uns PLZ oder Ort Ihrer Immobilie, und wir besprechen mit Ihnen, wie die Betreuung vor Ort abläuft.
Ist die Anfrage bereits ein Auftrag?
Nein. Mit der Anfrage bitten Sie um ein Gespräch und eine Einschätzung. Ein Mandat entsteht erst, wenn Sie es nach dem Angebot schriftlich erteilen.
Fangen wir mit einem Gespräch an.
Unverbindlich, ohne automatische Zahl.